Förderung von selbst genutztem Wohnraum
Gefördert wird:
- Ankauf, Neubau oder der Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung
- Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Modernisierung von selbst genutzten Wohnungen, ggf. nach einem erfolgten Ankauf
- Ersatzneubau nach Abriss
- Räume zur gemeinschaftlichen privaten Nutzung im Rahmen von Wohnprojekten. Dabei sind die maßgeblichen Wohnflächenobergrenzen zu beachten.
Gefördert wird mit einem Darlehen der ISB, das in der Regel im Nachrang gesichert wird.