Die Kaufprämie für Elektro-Fahrzeuge können Unternehmen noch bis zum 31. August 2022 beantragen. Da das Datum der Zulassung maßgeblich ist und einige Modelle sehr lange Lieferzeiten haben, sollten interessierte Unternehmen kurzfristig Fahrzeuge bestellen. Die Kaufprämie setzt sich aus dem staatlichen Anteil und dem Händler-Anteil zusammen. Sie beträgt derzeit
- bei Fahrzeugen unter einem Netto-Listenpreis von 40.000 € (ohne Sonderausstattungen) 6.650 €
- bei Fahrzeugen bis zu einem Netto-Listenpreis von 65.000 € noch 4.500 €.
Vereinzelt werden separate Förderaufrufe veröffentlicht, über welche Unternehmen beispielsweise Förderung für E-Nutzfahrzeuge beantragen können. Allerdings sind die Förderaufrufe meist befristet und die Förderung an Auswahlverfahren geknüpft. Die noch vorhandene BAFA-Kaufprämie ist besonders einfach in ihrer Beantragung und Abwicklung.
Außerdem können Unternehmen noch in diesem Jahr Förderung für betriebliche Ladestationen bei der KfW beantragen. Die Förderung beträgt 900 € je Ladepunkt, wenn der Ladepunkt mindestens 1.285,71 € kostet. Sofern noch kein Ökostromtarif vorhanden ist, sollte aber abgewogen werden, ob die Förderung in der aktuellen Strommarkt-Situation beantragt werden sollte. Ist überschüssiger eigener Solarstrom vorhanden, kann ein E-Auto besonders kostengünstig und klimafreundlich geladen werden. Weitere Informationen stellt die staatliche KfW-Bank auf der Webseite www.kfw.de/441 bereit.
Euer Ansprechpartner rund um das Thema E-Mobilität bei den Kreiswerken Cochem-Zell:
- Alexander Ehl | 02671 61-684 | alexander.ehl@cochem-zell.de